Photovoltaik­anlagen Eintragungs­pflicht im Marktstamm­­daten­register

PV-Anlagenbetreiber und solche, die es werden wollen, sollten aufmerksam sein: Bisher mussten alle Anlagen im PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur registriert werden. Doch ab dem 31. Januar 2019 gibt es eine Änderung: Das Marktstammdatenregister tritt in Kraft. In diesem Beitrag finden Sie alles Wissenswerte dazu.

Was ist das Marktstamm­datenregister?

Am 31. Januar 2019 wurde das Internetportal "Marktstammdatenregister" gestartet, das einen umfassenden Überblick über zwei Millionen Anlagen und Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes bieten wird. Alle Anlagenbetreiber, einschließlich rund 1,7 Millionen Solaranlagen, sind verpflichtet, sich und ihre Anlagen auf www.marktstammdatenregister.de zu registrieren. Das Register wird von der Bundesnetzagentur verwaltet.

Was sind die Ziele des Marktstamm­datenregisters?

Die Energiewende hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Energieversorgung in Deutschland. In diesem Zusammenhang sind aktuelle und zuverlässige Daten zur Strom- und Gasversorgung von entscheidender Bedeutung. Das Marktstammdatenregister stellt erstmals eine gebündelte Datenbank bereit, die den Anlagenbetreibern, Netzbetreibern, politischen Entscheidungsträgern, Behörden und der interessierten Öffentlichkeit aktuelle Stammdaten zur Strom- und Gasversorgung zur Verfügung stellt. Durch diese zentrale Erfassung der Daten werden viele Meldepflichten im Strom- und Gasmarkt vereinfacht. Dies reduziert die Bürokratie und verbessert gleichzeitig die Datenqualität und Transparenz. Dieser Schritt ist entscheidend für die Weiterentwicklung der Energiewende. Genaue Stammdaten tragen dazu bei, Strom und Gas effizient zu transportieren und zu vermarkten und somit den Bau von Stromleitungen auf das erforderliche Minimum zu begrenzen.

Wer muss sich registrieren?

Es ist wichtig zu beachten, dass alle Akteure des Strom- und Gasmarktes, einschließlich der Betreiber von Photovoltaikanlagen mit oder ohne Stromspeicher, verpflichtet sind, sich und ihre Anlagen zu registrieren. Durch die Registrierung werden Sie selbst zum Akteur und unterliegen somit der Registrierungspflicht. Es ist ratsam, den Anweisungen und Vorgaben des Marktstammdatenregisters zu folgen und sich rechtzeitig zu registrieren, um den gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen.

Welche Fristen gelten?

Bestandsanlagen


  • Betreiber von PV-Anlagen und Stromspeichern, deren Inbetriebnahmedatum vor dem 31. Dezember 2019 liegt, haben eine Frist von 24 Monaten für die Registrierung. Sie erhalten auch vom Netzbetreiber eine Information, die Sie an die Notwendigkeit der Registrierung erinnert. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten und die Registrierung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums vorzunehmen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.


Neuanlagen


  • Für Neuanlagen gilt nach der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage eine Frist von einem Monat zurRegistrierung. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten und die Registrierung zeitnah nach der Inbetriebnahme vorzunehmen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Welche Daten müssen eingetragen werden?

Im Marktstammdatenregister werden ausschließlich Stammdaten eingetragen. Dazu gehören Standortdaten, Kontaktinformationen, technische Anlagendaten, Unternehmensform etc.

Werden meine persönlichen Daten offengelegt?

Das Marktstammdatenregister ist öffentlich zugänglich. Daten von natürlichen Personen und Daten, die nach der Verordnung zum Marktstammdatenregister als vertraulich eingestuft sind, werden nicht veröffentlicht. Dies gilt z.B. für die exakten Standortdaten von Solaranlagen mit einer Leistung von unter 30 kWp.

An wen kann ich mich bei Fragen melden?

www.marktstammdatenregister.de das Register kann aufgerufen und genutzt werden. Für Fragen gibt es dort eine FAQ. Außerdem ist eine Hotline der Bundesnetzagentur unter 0228/14-3333 (Mo-Fr 07.00-20.00 Uhr und Sa 08.00-14.30) Uhr eingerichtet. Für schriftliche Anfragen steht auf dem Webportal ein Kontaktformular zur Verfügung.

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